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Klinische Studien
  • Probandenversicherung
  • Medizinprodukte Haftpflichtversicherung
  • Strahlenhaftpflichtversicherung
  • Haftpflichtversicherung für Blut und Blutprodukte
  • Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Manager (D&O)
  • Wege-Unfallversicherung
  • Medizinische Gutachten

In den EU- und EWR Staaten ist die Probandenversicherung gesetzlich verpflichtend und eine wesentliche Zulassungsvoraussetzung bei der Ethik-Kommission für Ihre klinische Studie. Die Good Clinical Practice (GCP) fordert sie global ein. Die Probandenversicherung schützt Ihre Studienteilnehmer in klinischen Studien und damit Ihr Unternehmen während der gesamten Studien- und Nachhaftungsdauer gegen Schadenersatzforderungen, denn unvorhersehbare Ereignisse können jederzeit auftreten.

In den EU- und EWR Staaten sowie weltweit sind die Gesetzte und Verordnungen nicht einheitlich geregelt, es gibt erhebliche Unterschiede.

Auf die Absicherung Ihrer klinischen Studie in diesem komplexen Umfeld haben wir uns spezialisiert.

Für ein Angebot zur Probandenversicherung benötigen wir 2 Dokumente:
(mindestens Entwurfsversionen)
  • Studiensynopse (oder Protokoll) plus
  • Patientenaufklärung und Einverständniserklärung

Nicht alle an der klinischen Studie beteiligten Parteien sind in der Probandenversicherung abgesichert. Ausgeschlossen sind z.B. Vermögensschäden, die Manager und Organe verursachen (D&O - Directors and Officers Versicherung) oder der Wegeunfall. Für beide Risiken gibt es zusätzliche Versicherungslösungen, die wir Ihnen gerne erläutern und vermitteln.

Kontaktieren Sie uns für ein Beratungsgespräch.

Die Probandenversicherung im Überblick zum Download:

Die Probandenversicherung im Überblick zum Download
Die Gute Klinische Praxis GCP ist ein internationaler ethischer und wissenschaftlicher Standard für die Planung, Durchführung, Dokumentation und Berichterstattung von klinischen Prüfungen am Menschen. Die Einhaltung dieses Standards schafft öffentliches Vertrauen, dass die Rechte, die Sicherheit und das Wohlergehen der Testperson im Einklang mit den Grundsätzen, die auf die Deklaration von Helsinki zurückgehen, geschützt werden. Danach müssen auch Vorkehrungen getroffen werden, falls dem Studienteilnehmer durch die klinische Studie ein Schaden zugefügt wird. Dies ist mit dem Abschluss einer Probandenversicherung sowie ergänzender gesundheitlicher Betreuung gewährleistet.